
Gehäusepumpen 520, Gehäusepumpen 620 und Gehäusepumpen 720
Für sämtliche Gehäusepumpen der Baureihe 520, 620 und 720, die nach dem 1. Januar 2007 gekauft wurden, garantiert Watson-Marlow Limited ("Watson-Marlow") gemäß den nachstehenden Bedingungen und Ausschlüssen die kostenlose Reparatur bzw. den kostenlosen Austausch jeglicher Teile eines Produktes, das innerhalb von fünf Jahren nach Herstellung des Produktes ausfällt, durch Watson-Marlow, eine Tochterfirma oder einen Vertragshändler. Die Mängel müssen auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sein und dürfen nicht bei einer Verwendung, die von einem normalen, im Handbuch für die Pumpe beschriebenen Einsatz abweicht, entstanden sein.
Watson-Marlow haftet nicht für Verluste, Schäden oder Kosten, die direkt oder indirekt durch die Verwendung seiner Produkte, einschließlich Schäden oder Verletzungen, die an anderen Produkten, Maschinen / Anlagen, Gebäuden oder Sachwerten verursacht wurden oder darauf zurückzuführen sind, und Watson-Marlow haftet nicht für Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, entgangenen Gewinn, verlorene Zeit, Unannehmlichkeiten, Verlust geförderter Produkte und Produktionsausfälle. Diese Garantie verpflichtet Watson-Marlow nicht zur Übernahme etwaiger Kosten für Ausbau, Einbau bzw. Transport oder sonstiger Gebühren, die sich im Zusammenhang mit einem Garantieanspruch ergeben könnten.
Bedingungen für und spezifische Ausnahmen von obiger Garantie:
Produkte sind frachtfrei nach vorheriger Absprache an Watson-Marlow bzw. ein von Watson-Marlow anerkanntes Service Center zu senden.
Alle Reparaturen oder Änderungen müssen von Watson-Marlow Limited oder einem von Watson-Marlow anerkannten Service Center oder nach ausdrücklicher Genehmigung von Watson-Marlow vorgenommen worden sein.
Gewährleistungen, die angeblich im Namen von Watson-Marlow, seinen Niederlassungen oder Vertriebsfirmen erbracht wurden und nicht den Garantiebedingungen entsprechen, sind für Watson-Marlow nicht bindend, außer wenn dies von einem Direktor oder Leitenden Angestellten von
Watson-Marlow schriftlich genehmigt wurde .
Ausnahmen:
- Die Garantie gilt nicht für Reparaturen oder Wartungsarbeiten, die durch normalen Verschleiß oder nicht ordentlich erbrachte Wartung verursacht wurden
- Alle Schlauch- und Pumpenelemente sind als Verbrauchsmaterialien ausgeschlossen
- Produkte, die nach Beurteilung von Watson-Marlow falsch behandelt, zweckentfremdet eingesetzt, vorsätzlich oder unbeabsichtigt beschädigt oder vernachlässigt wurden, sind von der Garantie ausgeschlossen
- Von Stromstößen verursachte Schäden sind von der Garantie ausgeschlossen
- Schäden durch Einflüsse von Chemikalien sind von der Garantie ausgeschlossen
- Alle Rollen im Pumpenkopf sind von der Garantie ausgeschlossen
- Pumpenköpfe der Baureihe 620R sind von jeglicher Garantie ausgeschlossen, wenn sie zum Fördern bei über 2 bar und über 165 U/min eingesetzt werden
- Pumpenköpfe der Baureihen 313 / 314 und Microcassetten und jegliche kaskadierbare Pumpenköpfe 701 sind ausgeschlossen und behalten die normale einjährige Garantie.
- Der Antrieb, an den sie angeschlossen sind, fällt unter die hier beschriebene fünfjährige Garantie
- Zusatzausstattungen wie Leckageüberwachungen sind von der Garantie ausgeschlossen.